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Western-Schießen in den USA
So machen es unsere amerikanischen Western-Freunde...
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BDS klagt gegen das Bundesverwaltungsamt
Verbandspräsident Fritz Gepperth teilt mit: "Da das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Großteil der eingereichten Änderungen zum BDS-Sporthandbuch abgelehnt hat und auch unseren entsprechenden Widerspruch zurückwies, sehen wir uns nun gezwungen, dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln zu erheben und haben dies auch am 12.12.2012 getan. Unserer Ansicht nach ist die Gesetzesinterpretation des BVA falsch. Wäre sie nämlich richtig, würde jede Anpassung und Fortentwicklung des Schießsports in Deutschland unmöglich gemacht. Es ist völlig ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber so etwas gewollt hat. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass das Gericht die Auffassung des BVA nicht bestätigen wird."
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Ab 2013 sind alle BDS-Mitglieder rechtsschutzversichert
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen und schon bestehenden Haftpflichtversicherung für die BDS-Mitglieder (Deckungssumme 5 Millionen Euro) hat der BDS-Gesamtvorstand auf seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 auf Antrag des Präsidenten den Abschluss einer umfassenden Rechtsschutzversicherung durch den Bundesverband für alle seine Mitglieder beschlossen.
Die Bundesdelegiertenversammlung hat am 24. November 2012 entsprechend zur Deckung des größten Teils der Belastung durch diese Versicherung für den Bundesverband (der Versicherungsbeitrag ist alleine vom Bundesverband zu entrichten) eine Erhöhung des Bundesbeitrages von 11 auf 12 Euro festgesetzt.
Straf-Rechtsschutz
gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-
Versicherung MGU für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff.
Verwaltungs-Rechtsschutz
gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben.
Deckungssummen:- EUR 100.000,- je Rechtsschutzfall
- Strafkaution darlehensweise EUR 100.000,-
Bezüglich des Jahresbeitrages, den die Vereine an den BDS bzw. die Landesverbände zu bezahlen haben, richtet sich dies im Einzelnen nach den Festlegungen des Landesverbandes.